KI-Recht nach der KI-Verordnung: Rechtliche Vorgaben für die Industriepraxis
Die KI-Verordnung stellt Unternehmen, die KI-Systeme einsetzen, entwickeln oder beschaffen, vor konkrete neue Pflichten.
Prof. Dr. Stefan Müller ordnet die zentralen rechtlich-regulatorischen Weichenstellungen der KI-VO praxisnah ein und geht im direkten Austausch mit Ihnen auf die Herausforderungen ein, die sich daraus für die industrielle Anwendung ergeben.
Eine individuelle Rechtsberatung kann im Rahmen des Workshops nicht erfolgen.
Zielgruppe
Dieses Training richtet sich an Fach- und Führungskräfte, die KI-Systeme einsetzen, entwickeln, beschaffen oder deren rechtlich-regulatorische Einordnung verantworten.
Angesprochen sind insbesondere Personen aus Geschäftsführung, Legal, Compliance, Datenschutz, IT, Digitalisierung, F&E, Produktentwicklung sowie Qualitäts- und Risikomanagement und Einkauf.
Ebenso willkommen sind alle weiteren Interessierten, die sich mit den Anforderungen der KI-VO in der industriellen Praxis vertraut machen möchten.
Inhalt
Entstehung und Zielsetzung
Warum die KI-VO eingeführt wurde und welche Ziele sie verfolgt
Grundlegendes
Die wichtigsten Anwendungsbereiche, Begriffe und Wirtschaftsakteure der KI-VO im Überblick
Regulierungsansatz und formale Gestaltung
Wie die KI-VO aufgebaut ist und welchem Regulierungsansatz sie folgt
Risikoklassifizierungssystem der KI-VO
Ein Einblick in das Risikoklassifizierungssystem der KI-VO und insbesondere die Einordnung wann ein KI-System als Hochrisikosystem gilt
Anforderungen
Welche Pflichten sich für Wirtschaftsakteure im Umgang mit KI-Rochrisikosystemen ergeben
Chatbots und Co.
Was für Chatbots und KI-Modelle mit allgemeinem Verwendungszweck (GPAI) rechtlich gilt
Compliance und KI-VO
Wie sich die Anforderungen der KI-VO in der industriellen Praxis compliant umsetzen lassen
Ausgewählte Einzelbereiche
Raum für offene Fragen und Diskussion zur KI-VO
Über Prof. Dr. Stefan Müller
Prof. Dr. Stefan Müller ist Inhaber der Professur Wirtschaftsrecht, insbesondere Innovations- und Technologierecht und forscht sowie lehrt schwerpunktmäßig im Innovations-, KI-, Digital- und Nachhaltigkeitsrecht an der Schnittstelle von Privat- und Wirtschaftsrecht. Im Fokus stehen insbesondere praxisrelevante Fragestellungen rund um Digitalisierung, Datenwirtschaft, geistiges Eigentum und nachhaltige Unternehmensgestaltung sowie deren interdisziplinäre Bezüge zu Wirtschaft, Informationstechnologie und Technik.
Veranstaltungsort
Unser Innovationscampus Zukunftsmeile 2 bietet die ideale Lernumgebung für Workshops und Weiterbildungsprogramme jeglicher Art. Auf Anfrage führen wir die Workshops aber auch gerne vor Ort im Unternehmen durch.


