KI-Recht nach der KI-Verordnung: Rechtliche Vorgaben für die Industriepraxis

Die KI-Verordnung stellt Unternehmen, die KI-Systeme einsetzen, entwickeln oder beschaffen, vor konkrete neue Pflichten. 
Prof. Dr. Stefan Müller ordnet die zentralen rechtlich-regulatorischen Weichenstellungen der KI-VO praxisnah ein und geht im direkten Austausch mit Ihnen auf die Herausforderungen ein, die sich daraus für die industrielle Anwendung ergeben.

Eine individuelle Rechtsberatung kann im Rahmen des Workshops nicht erfolgen.

Ort

Zukunftsmeile 2

Ter­min

28. Oktober 2026

Zeit

3 Stunden

Zielgruppe

Dieses Training richtet sich an Fach- und Führungskräfte, die KI-Systeme einsetzen, entwickeln, beschaffen oder deren rechtlich-regulatorische Einordnung verantworten. 

Angesprochen sind insbesondere Personen aus Geschäftsführung, Legal, Compliance, Datenschutz, IT, Digitalisierung, F&E, Produktentwicklung sowie Qualitäts- und Risikomanagement und Einkauf. 

Ebenso willkommen sind alle weiteren Interessierten, die sich mit den Anforderungen der KI-VO in der industriellen Praxis vertraut machen möchten.

In­halt

Entstehung und Zielsetzung

Warum die KI-VO eingeführt wurde und welche Ziele sie verfolgt

Grundlegendes

Die wichtigsten Anwendungsbereiche, Begriffe und Wirtschaftsakteure der KI-VO im Überblick

Regulierungsansatz und formale Gestaltung

Wie die KI-VO aufgebaut ist und welchem Regulierungsansatz sie folgt

Risikoklassifizierungssystem der KI-VO

Ein Einblick in das Risikoklassifizierungssystem der KI-VO und insbesondere die Einordnung wann ein KI-System als Hochrisikosystem gilt

Anforderungen

Welche Pflichten sich für Wirtschaftsakteure im Umgang mit KI-Rochrisikosystemen ergeben

Chatbots und Co.

Was für Chatbots und KI-Modelle mit allgemeinem Verwendungszweck (GPAI) rechtlich gilt

Compliance und KI-VO

Wie sich die Anforderungen der KI-VO in der industriellen Praxis compliant umsetzen lassen

Ausgewählte Einzelbereiche

Raum für offene Fragen und Diskussion zur KI-VO

Dozent

Prof. Dr. Stefan Müller

Mehr zur Person

Über Prof. Dr. Ste­fan Mül­ler

Prof. Dr. Stefan Müller ist Inhaber der Professur Wirtschaftsrecht, insbesondere Innovations- und Technologierecht und forscht sowie lehrt schwerpunktmäßig im Innovations-, KI-, Digital- und Nachhaltigkeitsrecht an der Schnittstelle von Privat- und Wirtschaftsrecht. Im Fokus stehen insbesondere praxisrelevante Fragestellungen rund um Digitalisierung, Datenwirtschaft, geistiges Eigentum und nachhaltige Unternehmensgestaltung sowie deren interdisziplinäre Bezüge zu Wirtschaft, Informationstechnologie und Technik. 

Ver­an­stal­tungs­ort

Unser Innovationscampus Zukunftsmeile 2 bietet die ideale Lernumgebung für Workshops und Weiterbildungsprogramme jeglicher Art. Auf Anfrage führen wir die Workshops aber auch gerne vor Ort im Unternehmen durch.